Konfirmation

Die Kirche, in der Säuglinge und Kinder getauft werden, übernimmt zugleich die Verantwortung dafür, dass die heranwachsenden Getauften in die Lage versetzt werden, über ihren Glauben Rechenschaft abzulegen. Damit sich Jugendliche zum christlichen Glauben bekennen können, muss er ihnen zuvor nahe gebracht worden sein. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet die Kirche aus dem Taufbefehl Jesu ab (Matthäus 28,18-20). Die Konfirmation (lat: confirmatio = Bekräftigung, Stärkung) versetzt Menschen in die Lage, mit eigenen Worten ihren Glauben zu formulieren.

Ein Blick in das Neue Testament zeigt jedoch, dass an keiner Stelle von Konfirmation die Rede ist. Dies hat seinen Grund darin, dass in der frühen Christenheit wohl nur Erwachsene getauft wurden, bei denen die Taufhandlung und das Bekenntnis des Täuflings zusammenfielen. Die Konfirmation wurde erst in der Reformationszeit entwickelt.

Der Konfirmandenunterricht, der im Konfirmationsgottesdienst seinen Abschluss findet, hat inzwischen nicht mehr den Charakter einer so genannten Katechismusprüfung (bei der Luthers "Kleiner Katechismus" abgefragt wurde), sondern dient der Erneuerung und Vergewisserung der Taufzusage. Konfirmation stellt in erster Linie eine Segenshandlung dar. Mit der Konfirmation erhalten die jungen Leute auch kirchliche Rechte: Sie sind zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen und können das Patenamt übernehmen. Zugleich ist dies die Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht sowie die Möglichkeit, Ämter in der Kirche zu übernehmen.

© EKD

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